Das SNA-Merkmal

Das SNA-Gütezeichen ist das Gütezeichen für die Zeitarbeitsbranche und Werkvertragsnehmer und wurde entwickelt, um die Risiken von Entleihern und Auftraggebern zu verringern. Auch Zeitarbeits- und Lohnverrechnungsunternehmen fallen in den Geltungsbereich des Gütesiegels, da sie ebenfalls Arbeitskräfte vermitteln.

Nach geltendem Recht besteht für diese Parteien die Gefahr, dass sie für Arbeitsverpflichtungen haftbar gemacht werden, die der Entleiher oder (Unter-)Auftragnehmer nicht erfüllt. Unternehmen mit dem SNA-Gütezeichen werden regelmäßig auf ihre Arbeitsverpflichtungen hin überprüft, wodurch das Risiko für Entleiher und Subunternehmer verringert wird.

Seit dem 1. Juli 2012 gilt eine Steuerfreistellung für die Haftung des Entleihers. Das bedeutet, dass Entleiher, die Arbeitnehmer von einem Zeitarbeitsunternehmen mit dem SNA-Gütesiegel entleihen, von einer eventuellen Haftung der Steuerbehörden in Bezug auf nicht gezahlte Lohn- und Umsatzsteuern durch den Entleiher freigestellt werden können. Die Bedingungen für die Haftungsfreistellung finden Sie in der 'Änderung der Rückforderungsrichtlinien 2008' vom 27. Juni 2012.

Unternehmen, die das SNA-Gütesiegel tragen, werden hinsichtlich ihrer arbeitsrechtlichen Verpflichtungen bewertet, nämlich:

  • Identifikation des Unternehmens;
  • Erklärung und Überweisung der Lohnsteuer und der (in den Niederlanden) fälligen Umsatzsteuer;
  • Lohnzahlung verstößt nicht gegen das Gesetz über Mindestlohn und Mindesturlaubsvergütung;
  • Durchführung von Identitätsprüfungen und Überprüfung der Berechtigung, in den Niederlanden zu arbeiten;
  • Vermeidung von Haftungs- und Bußgeldrisiken, die sich aus der Vermietung, Weitergabe oder Auslagerung von Arbeiten ergeben.

Dazu gehört auch die Verwaltung und Aufbewahrung der erforderlichen Dokumente.

Um zu beurteilen, ob ein Unternehmen die oben genannten Verpflichtungen einhält, wird es in der Regel zweimal im Jahr von einem akkreditierten Kontrollstelle. Wenn es einen Grund für häufigere Kontrollen gibt, können diese auf vier Mal pro Jahr ausgedehnt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, gezielte Kontrollen durchzuführen, wenn dies gerechtfertigt ist.

Hier finden Sie unsere Broschüre, die Ihnen das SNA-Gütesiegel erklärt.
Merkblatt "Das SNA-Gütesiegel

G-Konto

Wenn ein Unternehmen auf dem niederländischen Markt Personal vermietet, verleiht oder entsendet, kann ein Entleiher einen Teil der Rechnung auf ein g-Konto einzahlen.

Ein G-Konto ist ein gesperrtes Bankkonto, über das ein Zeitarbeitsunternehmen nur die Lohnsteuer und/oder die Mehrwertsteuer an die Steuerbehörden abführt.

Der Entleiher zahlt 25% der Rechnung auf das g-Konto ein, wobei es sich um den geschätzten Anteil der Lohnsteuer und der Mehrwertsteuer handelt. Wenn ein Zeitarbeitsunternehmen seinen Verpflichtungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer oder die Lohnsteuer nicht nachkommt, kann die Steuerbehörde den Entleiher nicht für den Betrag haftbar machen, den der Entleiher auf das g-Konto eingezahlt hat.

Erklärung zur Zahlungsleistung (WKA)

Das Zeitarbeitsunternehmen BT hat immer eine Bescheinigung über das Zahlungsverhalten (WKA). In einer Zahlungsverhaltenserklärung erklärt die Steuerbehörde schriftlich, dass das Zeitarbeitsunternehmen seine Lohn- und Mehrwertsteuer zu diesem Zeitpunkt gezahlt hat.